Presbyteriumswahl kurz erklärt

»Ich steh zur Wahl – Ich geh zur Wahl«, dieses zweigeteilte Motto begleitet die Presbyteriumswahlen 2024 in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Bis zum Wahlsonntag am 18. Februar 2024 ist zwar noch mehr als ein Jahr Zeit, doch in vielen Presbyterien beginnen bereits jetzt die Vorbereitungen: Denn bis zum 30. April 2023 müssen bereits grundlegende Beschlüsse gefasst worden sein, und auch die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten braucht ihre Zeit.

Was ist eigentlich ein Presbyterium?
Die Leitung einer Kirchengemeinde heißt in der Evangelischen Kirche im Rheinland Presbyterium, die Mitglieder des Presbyteriums sind Presbyterinnen und Presbyter. Diese Amtsbezeichnung leitet sich vom griechischen Wort für Älteste ab, da früher Leitungsaufgaben eher älteren und erfahreneren Menschen aus der Gemeinde übertragen wurden.

Was macht ein Presbyter, eine Presbyterin?
Mitglieder des Presbyteriums sind die ehrenamtlichen Presbyterinnen und Presbyter, die Pfarrerinnen und Pfarrer und die gewählten Mitarbeitenden. Sie üben den Dienst der Leitung in gemeinsamer Verantwortung aus.

Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde: Es entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dazu trifft sich das Presbyterium regelmäßig, um Beschlüsse zu fassen. Konkret geht es dabei z. B. um Mitarbeitende und Veranstaltungen, den Haushalt der Gemeinde und ihre Gebäude. Möglich ist auch die Mitarbeit in weiteren Ausschüssen auf Gemeinde- oder Kirchenkreisebene. In vielen Gemeinden übernehmen Presbyterinnen und Presbyter auch Lektorendienste im sonntäglichen Gottesdienst, helfen bei der Austeilung des Abendmahls oder beim Sammeln der Kollekten.

Das Presbyterium trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden für das Gemeindeleben verantwortlich. Die Gemeinde hat auch diakonische und gesellschaftliche Aufgaben. Auch hier entscheidet und unterstützt das Presbyterium. Damit all diese Aufgaben gelingen, sucht, beauftragt und fördert das Presbyterium geeignete Personen. Jede und jeder aus der Gemeinde ist eingeladen, dabei mitzumachen. Presbyterinnen und Presbyter werden in einem besonderen Gottesdienst in ihr Amt eingeführt.

Wie viel Aufwand bedeutet das?
Neben den monatlich stattfindenden Sitzungen ist auch Zeit für das Lesen von Protokollen und Sitzungsvorlagen einzuplanen. Jede Mitarbeit in einem weiteren Ausschuss oder mit einer Beauftragung bringt weiteren Zeitaufwand mit sich. Die Aufgaben eines Presbyteriums sind vielfältig: Nicht alle können sich in jedes Thema gleichermaßen einarbeiten.

Welche Unterstützung gibt es?
Alle Mitglieder des Presbyteriums haben Anspruch auf vollständige und umfassende Informationen, die sie für die Ausübung ihres Dienstes brauchen. Auch wird ihnen die Nutzung des Intranets der Landeskirche https://portal.ekir.de empfohlen: Neben der Einrichtung eines persönlichen E-Mail-Postfachs sind dort viele weitere hilfreiche Informationen zu finden. Die Presbyterinnen und Presbyter arbeiten ehrenamtlich. Sie haben Anspruch auf Auslagenerstattung, z. B. Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Porto und Telefonkosten. Als Unterstützung für die neuen Aufgaben im Presbyterium werden verschiedene Fortbildungen angeboten. Einen Überblick darüber gibt es hier: www.fortbildung.ekir.de/.                                                                                                          

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.presbyteriumswahl.de